Die Umsatzsteuererklärung ist eine jährliche Steuererklärung, die ein Unternehmer der Umsätze ausführt und bis zum Ende des siebten Monats, nach Ablauf des Kalenderjahres, die Umsatzsteuererklärung bei dem jeweiligen zuständigen Finanzamt abzugeben hat. Die Erklärung ist nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch im Elster Portal zu übermitteln und die abzuführende Steuer selbstständig zu berechnen oder dem Steuerberater zu überlassen.

Die Umsatzsteuererklärung hat man zusätzlich zu anderen Steuererklärungen, wie zum Beispiel die Einkommens- oder Gewerbesteuererklärung, zu erstellen. Die meisten anderen Erklärungen bestehen aus verschiedenen Anlagen. Je nachdem, welche gesetzlichen Vorschriften für einen zutreffend sind, hat man die entsprechenden Anlagen auszufüllen.

Die amtlichen Vordrucke bestehen aus:

Anlage UN: Dies betrifft im Ausland ansässige Unternehmer, die gewisse Versendungs- oder Beförderungsumsätze im Gemeinschaftsgebiet ausgeführt haben.

Anlage UR: Lieferungen oder Leistungen, die Unternehmer ausgeführt haben, sind von der Umsatzsteuer befreit und/oder aufgrund der Umkehr einer Steuerschuldnerschaft zum Steuerschuldner wurden, sind dann abgabepflichtig.

Vordruck USt 1B: Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge, ist dieser Vordruck von privaten Erwerbern einzureichen.

Vordruck USt 2A: Ansässige Unternehmer im Inland, die in Deutschland ihren Sitz, ihre Geschäftsleitung, einen Wohnsitz, eine Organgesellschaft oder eine Zweigniederlassung haben, sind zur Abgabe verpflichtet. Weiterhin sind Nichtunternehmer steuerpflichtig, die unberechtigt anderseits unrichtig Steuer angeordnet haben.

Die vom Unternehmer oder vom Steuerberater zu berechnende Steuer führt zu einer Steuerschuld*, die um einen Vorsteuererstattungsanspruch anderer Unternehmer aus Rechnungen und während des Jahres monatlich, vierteljährlich oder jährlich geleistete Vorauszahlungen vermindert werden. Der somit abgemessene Betrag ist innerhalb eines Monats nach Abgabe der Umsatzsteuererklärung zu bezahlen. Die Möglichkeit besteht, dass man eine Dauerfristverlängerung beantragt. Die Fristverlängerung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Finanzamt den Antrag nicht ablehnt. Die Fristverlängerung gilt so lange, bis der Unternehmer sie nicht mehr in Anspruch nehmen will oder das Finanzamt die Fristverlängerung widerruft.

Steuerschuld* / Steuerschuldnerschaft*: Ein Steuerschuldner ist derjenige, der dem Finanzamt eine Steuerzahlung schuldet. Bei Steuerschulden sollten man so schnell wie möglich das Finanzamt kontaktieren. Man hat zwei Möglichkeiten – die Zahlung auf einen späteren Zeitpunkt verschieben oder einen Antrag auf Vollstreckungsaufschub stellen.

Umsatzsteuer selbst berechnen (Beispielrechnung)

Da die meisten Unternehmer umsatzsteuerpflichtig sind, müssen sie auf ihre Einnahmen die Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt überbringen. Je nach der entsprechenden Höhe des Jahresumsatzes, muss dafür in der Regel monatlich, vierteljährlich oder jährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden. Die damalige übliche Umsatzsteuervoranmeldung auf einem Papier-Formular wurde schon vor einiger Zeit durch die digitalisierten Übertragung über das ELSTER-System (Elektronische Steuererklärung) ersetzt. Seit beginn des Jahres 2013 ist für die Umsatzsteuervoranmeldung eine elektronische Signatur vorgeschrieben worden, um die Identität des Absenders aus Sicherheitsgründen zu dokumentieren und somit einen Missbrauch zu verhindern.

Man hat die Möglichkeit selbst die Umsatzsteuer zu berechnen. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19% und wird auf den Nettobetrag aufaddiert. Das bedeutet, dass bei einem Nettobetrag von 1000,- €, dann somit 1000,- € x 0,19(19%) = 190,- € Umsatzsteuer anfallen.

Wenn man allerdings vom Bruttopreis ausgeht, berechnet man die Umsatzsteuer auf einfachstem Weg in zwei Schritten.

Zuerst dividiert man den Bruttobetrag durch 1,19 und erhält damit den Nettobetrag. Daraufhin multipliziert man den Nettobetrag mit 0,19(19%). Bei einem Bruttobetrag von 1000,- € erhält man als Nettobetrag 1000,- € /1,19 = 840,34 €, die Umsatzsteuer ist dann somit 840,34 € * 0,19 = 159,66 €.

1000,-€ ÷ 1,19 = 840,34€ | 840,34€ × 0,19 = 159,66€

Bei Waren mit einem ermäßigten Steuersatz von 7% (z.B. Bücher, Lebensmittel, Zeitschriften) ist die Berechnung die gleiche, nur dass dann mit 7% multipliziert bzw. durch 1,07 dividiert wird: 1000,- € Brutto / 1,07 = 934,58 € (Nettobetrag), dies dann multipliziert 934,58 € * 0,07 = 65,42 € und die Umsatzsteuer erhält.

1000,-€ ÷ 1,07 = 934,58€ | 934,58€ × 0,07 = 65,42 €

Vorsteuern in der Umsatzsteuererklärung

Aufzuführen sind ebenso die beim Unternehmen, bezogen auf eigenen Einkäufen, anfallenden Umsatzsteuern, neben der eigenen abzuführenden Umsatzsteuer. Dies erhält ein Unternehmer im Rahmen der Vorsteuer zurück. Die Umsatzsteuer soll ein Produkt nicht während des Produktionsprozesses zusätzlich verteuern. Die jeweiligen Produkte sollen nur am Ende erst bei dem Verkauf beziehungsweise der Abrechnung der Dienstleistung einmalig anfallen. Der Unternehmer hat dadurch die Möglichkeit im Rahmen der Umsatzsteuererklärung die jeweiligen Ausgaben die in seiner unternehmerischen Tätigkeit anfallen geltend zu machen.

Zur Umsatzsteuer ist gesetzlich die Steuererklärung für alle Selbständigen und Unternehmen verbindlich.

Grafische darstellung Vorsteuer

Vorsteuer

Die Umsatzsteuer ist die Vorsteuer und diese wird von anderen Unternehmen für eine erhaltene Lieferung oder sonstige Leistung in Rechnung gestellt. Die Möglichkeit besteht diese beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen, sobald die weiteren Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug erfüllt sind.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (DE-Nummer)

Eine bedeutsame Kennzeichnung des Rechtsträgers ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, der bei dem umsatzsteuerlichen Waren- oder Dienstleistungsverkehr in der Europäischen Union wichtig ist.

Kleinunternehmerregelungen

Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft. Sie gelten als Kleinunternehmer, wenn deren Jahresumsatz im vorangegangenen Jahr 22.000,– € nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,– € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein. Bei Beginn einer unternehmerischen Tätigkeit ist der voraussichtliche Umsatz im Kalenderjahr zu schätzen. Nutzt der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung, muss er auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben.

Kurz und Knapp

Wie geht eine Umsatzsteuererklärung?

Die Möglichkeit besteht darin die Umsatzsteuererklärung in elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen. Alternativ nutzt man die Option die Umsatzsteuererklärung schriftlich in Papierform bei dem eigenen zuständigen Finanzamt abzugeben. Die Abgabefrist ist der 31. Mai des Folgejahres.

Was muss alles in die Umsatzsteuererklärung?

Darin enthalten müssen sämtliche Einnahmen, Ausgaben sowie die Umsatzsteuervorauszahlungen sein.

Was trage ich bei der Umsatzsteuererklärung ein?

Hier werden die Bemessungsgrundlagen der Lieferungen und sonstigen Leistungen zum allgemeinen Steuersatz eingetragen und sich für die Umsatzsteuer ergeben. Bemessungsgrundlagen sind stets Nettobeträge (ohne die Umsatzsteuer) und die in vollen Euro (ohne Centbeträge) einzugeben sind.

Warum muss ich eine Umsatzsteuererklärung machen?

Die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung begann mit dem Ursprung der Umsatzsteuerpflicht. Führt man in einer Funktion als Unternehmer beliebige Lieferungen und Leistungen im Inland aus und erhält somit dementsprechend auch ein Entgelt dafür, gilt man als umsatzsteuerpflichtig

Wer muss keine Umsatzsteuererklärung machen?

Von der Pflicht zur Umsatzsteuer sind sogenannte Kleinunternehmer befreit. Das bedeutet allerdings nicht, dass diese keine Erklärung abzugeben haben, sondern nur, dass sie keine Umsatzsteuer auf ihre jeweiligen Produkte und oder Dienstleistungen zu erheben haben.

Welche Rolle spielt die Umsatzsteuervoranmeldung?

Die Umsatzsteuererklärung wird durch die Voranmeldung der Umsatzsteuer vorbereitet. Die Voranmeldung wird entweder jährlich (bei Kleinunternehmer), quartalsweise oder monatlich abgegeben, in Abhängigkeit der Höhe der Umsatzsteuer des vergangenen Kalenderjahres.

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

Die Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Als selbstständiger Unternehmer mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen ist man dazu verpflichtet den Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Diese führt dann anschließend an das Finanzamt ab.

Was unterliegt der Umsatzsteuer?

Grundsätzlich unterliegen die gesamten Umsätze (die im Inland ausgeführt wurden) der Umsatzsteuer, soweit keine Steuerbefreiung vorliegt. 

 

Wer ist von der Umsatzsteuer befreit (Steuerbefreiung)?

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit, wenn deren Umsatz im Jahr unter 22.000 Euro liegt und im laufenden Jahr nicht höher als 50.000 Euro sein wird.

Wann muss die Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?

Der Abgabetermin für die Umsatzsteuervoranmeldung ist immer der zehnte Tag im Monat, der ein Werktag sein muss. Fällt der zehnte Tag im Monat auf einen Samstag, Sonntag und/oder Feiertag verschiebt sich der Abgabetermin auf den nächsten folgenden Werktag.

Was passiert, wenn man die Umsatzsteuer nicht zahlt?

Wer die in einer Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer zu einem Fälligkeitszeitpunkt gar nicht oder nicht vollständig einreicht, kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro verlangt werden.

Was bedeutet eine Kontopfändung vom Finanzamt?

Bei einer Kontopfändung darf das Finanzamt auf das gesamte Guthaben zugreifen. Allerdings sofern es im Rahmen ihrer Forderungen liegt. Der Schuldner kann das nur verhindern, indem er sein Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandelt.

Kann mir jemand bei der Steuererklärung helfen?

Das Finanzamt bietet inhaltliche Hilfe bei Steuererklärungen. Sie sind dazu verpflichtet, den Bürgern bei der Erstellung und Abgabe der Steuererklärung zu helfen. Bei Fragen wegen bestimmten Bedeutungen bzw. Fachbegriffen in der Steuererklärung ist der jeweils zuständige Sachbearbeiter verpflichtet.