Wir erledigen für Sie Ihre laufende Lohnbuchhaltung*, Lohn- und Gehaltsabrechnung
Ihre laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung in guten Händen.

Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist diese sehr komplexe Materie der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung oft nicht leicht zu verstehen. Was ist vor allem bei der Berechnung von Löhnen und Gehälter zu beachten? Welche Fristen müssen eingehalten werden? An welche Behörde ist was und wie zu melden? Diese und viele andere Aufgaben nehmen wir Ihnen gerne ab.

Die korrekte und pünktliche Bezahlung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch in schwierigen Fällen (z. B. Abrechnung von Kurzarbeitergeld), ist eine wichtige Grundlage für deren Motivation und Zufriedenheit. Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sind dabei korrekt umzusetzen und auszuführen.

Dabei übernehmen wir auch die laufende Lohnbuchungen*, Lohnabrechnung für Minijobs bis 450 €. Gleitzonenberechnungen, rechnen Schüler, Praktikanten und Studenten ab, erstellen Meldungen (z.B. Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld usw.) und Bescheinigung (Nebeneinkommen, Arbeitsbescheinigung usw.), Verwalten Krankheits- und Urlaubstage sowie Fehlzeiten, übernehmen notwendige Korrespondenz und Schriftverkehr u.ä.

Wir haben Erfahrung mit verschiedenen Branchen, verschiedenen Tarifverträgen, die Abrechnung von Schichtzeiten, Zuschlägen usw. Wir arbeiten mit DATEV.
Auch hier wollen wir die für Sie maßgeschneiderten Lösungen anbieten. Sprechen Sie uns einfach an. Sie erhalten ein verbindliches kostenfreies Angebot

Probleme mit der Lohnabrechnung * müssen nicht sein! Wir sind Ihr Partner in der Lohnbuchhaltung *, auch bei Sonderfällen wie Kurzarbeit.
Im Rahmen der laufenden Lohn- und Gehaltsrechnung* bieten wir Ihnen professionell und zuverlässig u.a. folgende Leistungen an:

Lohnbuchhaltung

Jetzt Erstgespräch vereinbaren

Sie brauchen professionelle Hilfe für die Buchhaltung * Ihres Unternehmen und/ oder einen Büroservice. Wir nehmen Ihnen viele Leistungen rund um ihr Büro ab damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können – Ihr Geschäft.

Starten mit professioneller Hilfe

FAQ Lohnbuchhaltung

Welche Informationen und Unterlagen werden für die Lohnabrechnungen benötigt?

Für Ihre Lohnabrechnung benötigen wir bis zu verschiedene Informationen. Diese erhalten wir hauptsächlich von Ihnen und Ihren Mitarbeitern, aber auch von Ämtern, Kassen und anderen Behörden und führen sie in der Lohnabrechnung für Sie zusammen. Als Hilfsmaterial für die Sammlung Ihrer grundlegenden Unternehmens- und Mitarbeiterdaten haben wir eine Checkliste vorbereitet. Diese finden Sie unter Downloads.

Welche Aufgaben werden im Rahmen der Lohnabrechnung überhaupt durchgeführt?

Insgesamt übernehmen wir unterschiedliche Dienstleistungen rund um Ihren Lohn. Wir erstellen Lohnabrechnung und kommunizieren dazu mit deutschen Finanzämtern, Krankenkassen sowie Berufsgenossenschaften. Die wesentlichen Leistungen bestehen in der Pflege Ihrer Bestands- und Bewegungsdaten, in der fristgerechten Abrechnung der monatlichen Mitarbeitergehälter, der Berechnung sowie Anmeldung der Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben und zu guter Letzt der Übergabe aller relevanten monatlichen Auswertungen und Abrechnungen.

Welche Zahlungsfristen sind bei der Lohnabrechnung zu beachten?

Laut Gesetz müssen die Beitragsabrechnung des laufenden Monats schon bis zum drittletzten Bankarbeitstags des Monats bei der Krankenkasse eingehen. Aufgrund der Überweisungszeit müssen noch 2 weitere Tage eingeplant werden. Die Lohnsteuer muss bei berichtigter Lohnsteueranmeldung sofort angewiesen werden, die Lohnsteuer des laufenden Monats erst zum 10. des Folgemonats übermittelt werden. Die Zahlungen an die Mitarbeiter werden wie arbeitsrechtlich vereinbart bezahlt. Im Frühjahr des Folgejahres werden die Berufsgenossenschaftsbeiträge und die Schwerbehindertenabgabe des abgelaufenen Jahres ermittelt und abgeführt. Alle Termine und Fristen finden Sie hier in einer Tabelle zusammengestellt.

Mein Mitarbeiter ist krank, was ist zu tun?

Zu erstes lassen Sie sich von Ihrem Angestellten die Krankschreibung aushändigen. In der Zeit eines Ausfallzeit bis zu sechs Wochen hat der Mitarbeiter Anspruch auf die Fortzahlung des Entgelts. Abhängig von der Krankenkasse werden Ihnen davon bis zu 80 Prozent zurück erstattet.

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch meiner Mitarbeiter?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6 Tage-Woche oder 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Diese Regelung gilt auch für geringfügig Beschäftigte und andere Teilzeitkräfte: Zur Ermittlung des Urlaubsanspruchs werden die Wochenstunden dabei rechnerisch in Beziehung zu einem Vollzeitarbeitsverhältnis gesetzt.

Gilt für meine Mitarbeiter der Mindestlohn?

Das Mindestlohngesetz gilt seit 2015 für alle Mitarbeiter. Ausnahmen bestehen für Auszubildende, Einstiegsqualifizierung aus Arbeitslosigkeit, Ehrenamtliche, Pflicht- oder Orientierungspraktikanten oder minderjährige Ferienjobber.

Wozu benötige ich die Steueridentifikationsnummer meiner Mitarbeiter?

Mit der Steueridentifikationsnummer werden beim Finanzamt die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Ihrer Mitarbeiter abgeholt. Die Verwendung dieser ELStAM-Daten ist zwingend vorgeschrieben. Lassen Sie sich deshalb immer die Steueridentifikationsnummer mitteilen und geben Sie an, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt.